Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Auftraggeber bestätigt mit Erteilung des Auftrags, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Umfang und Regelungen
Die Agentur versucht in Kooperation mit dem Auftraggeber eine Steigerung der Außenwirkung des Unternehmens durch die gezielte Nutzung der Social-Media-Kanäle und Ads zu erwirken.
Eine Garantie für den Erfolg kann insofern nicht gegeben werden, da die Leistungen insbesondere von der Kommunikationsbereitschaft des Auftraggebers bei der Abnahme von Konzepten und Inhalten abhängig ist.
Vorlaufzeit
Social Hippo benötigt für die erfolgreiche Vorbereitung und rechtzeitige Durchführung der Leistungen eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Startdatum. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis spätestens 4 Wochen vor dem Startdatum alle erforderlichen Zugänge (z. B. zu Social-Media-Kanälen und Werbekonten), vorhandenes Bild- und Videomaterial sowie alle relevanten Informationen bereitzustellen.
Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen, Zugänge oder Informationen nicht rechtzeitig liefern, kann der Start der Leistungen verzögert werden. Social Hippo übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die aufgrund einer verspäteten Bereitstellung durch den Auftraggeber entstehen.
Hinweise
Für die Überarbeitung kann Ihr Mitwirken bezüglich der Briefings, Lieferung von Bildmaterialien und Abnahme der Konzepte erforderlich werden.
Sollte der Auftraggeber die in dem Angebot beschriebenen Leistungen nicht im vollen Umfang nutzen, so wird dennoch die komplette Vergütung fällig, da die Agentur die Ressourcen für die Erfüllung des Angebotes bereithalten muss.
Leistungen
Die genannten Leistungen werden im Bereich Social-Media-Marketing durch Social Hippo erbracht und auf dem jeweiligen Angebot definiert.
Community Management
Sofern im Angebot enthalten, umfasst Community Management die regelmäßige Betreuung von Kommentaren und Nachrichten auf den betreuten Social-Media-Kanälen. Dies beinhaltet:
Monitoring und Beantwortung von Kommentaren sowie Direktnachrichten innerhalb von 24–48 Stunden (Mo–Fr)
Reaktives und (nach Absprache) selektiv proaktives Engagement im Rahmen verfügbarer Kapazitäten
Kein durchgehender 24/7-Support oder Wochenend-Betreuung, es sei denn, explizit im Angebot vereinbart.
Das Community Management erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertrags geltenden Plattformfunktionen und wird in einem angemessenen Umfang gemäß dem vereinbarten Paketumfang durchgeführt.
Nutzungsrechte an Foto- und Videomaterial
Der Kunde räumt Social Hippo das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das von Social Hippo erstellte Foto- und Videomaterial sowie das vom Kunden bereitgestellte Foto- und Videomaterial für eigene Zwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung des Materials auf der eigenen Website, als Referenz, in Präsentationen, Marketingmaterialien und in den sozialen Medien von Social Hippo. Social Hippo verpflichtet sich, das Foto- und Videomaterial dabei in einer Weise zu verwenden, die den Kunden positiv darstellt und dessen Reputation nicht beeinträchtigt.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an dem von ihm bereitgestellten Foto- und Videomaterial verfügt, insbesondere im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen (z. B. erforderliche Einwilligungen von Gästen oder Mitarbeitenden), und stellt Social Hippo von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte resultieren.
Referenznennung
Der Kunde räumt Social Hippo das Recht ein, den Kunden (inkl. Firmenname und Logo) als Referenz zu nennen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Kunden auf der eigenen Website, in Präsentationen, Pitches und Marketingmaterialien. Social Hippo verpflichtet sich, den Kunden dabei in einer Weise darzustellen, die dessen Reputation nicht beeinträchtigt.
Leistungskennzahlen & Erfolgsnachweise
Der Auftraggeber räumt Social Hippo das Recht ein, im Rahmen von Referenzen auf der Website, in Präsentationen und Marketingmaterialien anonymisierte oder unter Nennung des Kundennamens dargestellte Leistungskennzahlen (z. B. Leads, Kosten pro Lead, AdSpend, Follower-Wachstum, Umsätze) zu veröffentlichen, sofern diese in einer für den Kunden reputationsfördernden Art dargestellt werden. Die Agentur verpflichtet sich, keine sensiblen oder kritischen Zahlen ohne Zustimmung offenzulegen.
Kennzeichnung von KI-generierten und KI-bearbeiteten Inhalten
Im Rahmen der Leistungserbringung können mit Unterstützung von KI-Werkzeugen erstellte oder bearbeitete Inhalte entstehen (z. B. KI-generierte Videos oder umfassend KI-bearbeitete Bilder). Nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 50, können solche Inhalte bei Veröffentlichung kennzeichnungspflichtig sein.
Die Entscheidung über die Veröffentlichung der Inhalte sowie die Verantwortung als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung liegen beim Auftraggeber. Social Hippo weist den Auftraggeber nach bestem Wissen auf KI-generierte bzw. KI-bearbeitete Inhalte hin und unterstützt auf Wunsch technisch bei der Kennzeichnung (z. B. durch Nutzung plattformseitiger Kennzeichnungsfunktionen). Die rechtliche Prüfung einer Kennzeichnungspflicht im Einzelfall sowie deren rechtskonforme Umsetzung obliegt dem Auftraggeber; Social Hippo übernimmt hierfür keine Gewähr.
Haftungsausschluss
Social Hippo haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Social Hippo nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Social Hippo auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vom Auftraggeber im jeweils laufenden Vertragsjahr an Social Hippo gezahlten Vergütung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Geheimhaltung und Datenschutz
Social Hippo verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Social Hippo die im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Daten im erforderlichen Umfang speichert und verarbeitet.
Soweit Social Hippo im Rahmen der Leistungserbringung (insbesondere beim Community Management) personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien auf Anfrage einer Partei einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Subunternehmer
Social Hippo ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeitende einzusetzen. Social Hippo stellt sicher, dass diese in demselben Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet werden wie Social Hippo selbst.
Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und auch durch zumutbare Anstrengungen nicht abwendbar waren (z. B. Naturkatastrophen, Internet- oder Stromausfälle, behördliche Maßnahmen, Ausfälle der genutzten Plattformen). Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn des Leistungszeitraums und umfasst spätestens bei der ersten Abrechnung auch die einmalige Startgebühr. Bei Zahlungsverzug ist Social Hippo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Erfolgsgarantie Social Advertising
(1) Sofern im jeweiligen Angebot eine Erfolgsgarantie ausdrücklich vereinbart ist: Erzielt die Kampagne während der vereinbarten Mindestlaufzeit keine im Meta Ads Manager attribuierte Buchung (Attributionsfenster: 7 Tage Klick / 1 Tag View), erstattet Social Hippo die für diesen Zeitraum gezahlte Management-Gebühr vollständig.
(2) Nicht erfasst sind die einmalige Setup- und Creative-Gebühr sowie das Werbebudget, das direkt an Meta gezahlt wird.
(3) Voraussetzung ist die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: vollständige Freigabe der Werbekonten, technische Einrichtung und dauerhafte Funktionsfähigkeit des Trackings, Bereitstellung des vereinbarten Bild- und Textmaterials, Beantwortung eingehender Anfragen innerhalb von 48 Stunden an Werktagen sowie tatsächliche Verfügbarkeit der beworbenen Unterkünfte im beworbenen Zeitraum.
(4) Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Mindestlaufzeit in Textform geltend zu machen.
(5) Ohne eine entsprechende Vereinbarung im Angebot besteht kein Anspruch auf eine Erfolgsgarantie.
Preisanpassung
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist Social Hippo berechtigt, die Vergütung zum Beginn eines neuen Vertragsjahres angemessen anzupassen, insbesondere bei einer Erhöhung der für die Leistungserbringung relevanten Kosten (z. B. Personal-, Werbeplattform- oder Softwarekosten). Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen vorher in Textform mitgeteilt. Übersteigt die Anpassung 10 % der bisherigen Vergütung, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
Kündigung und Laufzeit
Der Vertrag wird für die im Angebot genannte Laufzeit geschlossen. Ein ordentliches Kündigungsrecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Individuelle Sonderkündigungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Sofern im jeweiligen Angebot eine automatische Verlängerung vorgesehen ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit automatisch um den im Angebot genannten Zeitraum, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Ist im Angebot keine automatische Verlängerung vorgesehen, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung über die automatische Verlängerung hinaus bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
Der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt.
Eine Partei ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt.
Der Auftraggeber wiederholt und erheblich seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Eine Partei schwerwiegend gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.
Die Fortführung der Zusammenarbeit für eine Partei unzumutbar wird, z. B. durch wiederholtes unangemessenes Verhalten der anderen Partei.
Über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
Das notwendige Vertrauen zwischen den Parteien schwerwiegend erschüttert ist, z. B. durch strafbare Handlungen einer Partei.
Änderungen dieser AGB
Social Hippo ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Änderung für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Änderungen der Hauptleistungspflichten (insbesondere Leistungsbeschreibung und Vergütung) sind hiervon ausgenommen und richten sich nach der Regelung zur Preisanpassung.
Social Hippo teilt dem Auftraggeber Änderungen dieser AGB in Textform (z. B. per E-Mail) spätestens 2 Wochen vor deren beabsichtigtem Inkrafttreten mit. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb dieser Frist nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Bedeutung seines Schweigens sowie auf sein Widerspruchsrecht wird der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort; in diesem Fall sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Social Hippo.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.